Die Reinheitsprüfung dient allgemein dem Nachweis unzulänglicher Beimengungen.
Bei diesen handelt es sich meist um solche Zusätze, die durch die Technologie der Drogengewinnung das Drogenmaterial verunreinigungen können (produktionsspezifische Verunreinigungen). Dies können somit sein:

- Verunreinigungen durch Pflanzen, die beim Anbau die Kulturen verunreinigen und bei der (maschinellen) Ernte mit in das Drogenmaterial gelangen
- Verunreinigungen durch Pflanzen, die den Stammpflanzen anhaften und beim Sammeln unzureichend entfernt wurden
- mineralische Verunreinigungen (z. B. Sand, Steine insbesondere bei Wurzeln und Rhizomen)
- andere Pflanzenteile
- tote Insekten
Als weitere Verunreinigungen kommen in Frage:
- echte Verfälschungen (insbesondere möglich, wenn Drogencharge ein Verschnitt vieler Einzelchargen darstellt)
- Schönungsmittel
- verdorbene Drogenteile (Braunfärbung, Schimmel)
- Wasser

©Thomas Schöpke - thomas@schoepke.de