Weitere Methoden der Reinheitsprüfung

Hier sind insbesondere Methoden zu nennen, die nicht in den Monografien genannt werden, die allerdings Bestandteil des Allgemeinen Teils des Arzneibuchs sind. Am bedeutungsvollsten ist sicherlich die Prüfung auf Pestizid-Rückstände. Im Sinne des Arzneibuchs handelt es sich bei Pestiziden um Substanzen und Substanzgemische, die zur Abwehr, Zerstörung oder Bekämpfung von Schädlingen dienen. Als Schädlinge wiederum werden Pflanzen- und Tierarten genannt, die bei der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, dem Transport oder dem Inverkehrbringen von pflanzlichen Drogen schädlich oder beeinträchtigend wirken. Demzufolge zählen auch Herbizide zur Gruppe der Pestizide. Auch schließt das PhEur Substanzen ein, die zum Einsatz als Wachstumsregulatoren, Entlaubungsmittel und Trocknungsmittel bestimmt sind, sowie alle Substanzen, die nach der Ernte am Erntegut angewendet werden, um die Ware vor Qualitätsminderung während der Lagerung und des Transports zu schützen.
Insgesamt sind im PhEur von 34 Substanzen bzw. Substanzgruppen die Grenzwerte genannt, welche nicht überschritten werden dürfen. Die im Arzneibuch beschriebene Methode zur Prüfung auf Organochlor-, Organophosphor- und Pyrethroid-Insektiziden hat nur empfehlenden Charakter.
Neben der Prüfung auf Pestizid-Rückstände gibt es weitere Methoden zur Reinheitsprüfung:

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Kontamination mit Bakterien und niederen Pilzen. Nach DAB müssen Drogen frei von sichtbaren Schimmelpilzen sein. Für weitere Keime sind Grenzwerte angegeben.

- Schwermetalle.
- Bakterien und Mykotoxine.
- Radioaktive Isotope.
- Entwesungs- und Entkeimungsmittel bzw. deren Reaktionsprodukte.

©Thomas Schöpke - thomas@schoepke.de